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NELLES ARBEITSRECHT


Beschäftigungsverbot

Durch Beschäftigungsverbote wird bestimmten Arbeitnehmern die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses untersagt. Das Beschäftigungsverbot untersagt nicht den Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers.

Einzelfälle:

Rechtsfolgen:

Der Arbeitnehmer muss einem Arbeitsverlangen des Arbeitgebers, das gegen ein Beschäftigungsverbot verstößt, nicht Folge leisten. Ihm steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu, da er nicht gezwungen werden darf, sich gesetzwidrig zu verhalten.

Bei einer Beschäftigung trotz bestehendem Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet sein.

Bei Zuwiderhandlungen drohen dem Arbeitgeber Geldbußen oder bei § 21 Mutterschutzgesetz sogar die Verfolgung als Straftat.

Stand 23.06.2006 Ne/pa

 

    

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