Hinweis

Herrn/Frau

N a m e,  A n s c h r i f t einsetzen


Abmahnung

Sehr geehrte(r)/Frau/Herr,
im Arbeitsvertrag haben wir vereinbart, dass die Arbeitszeit montags bis freitags um 08.00 Uhr morgens beginnt.
Am 12.06.2006 sind Sie erst um 08.30 Uhr zur Arbeit erschienen. Auf Befragen haben Sie erklärt, Sie hätten verschlafen.
Das Zuspätkommen zur Arbeit stellt einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Wir fordern Sie hiermit auf, in Zukunft ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Im Wiederholungsfall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, gegebenenfalls einer verhaltensbedingten Kündigung, rechnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Unterschrift
22.11.2011