Hinweis

Wir sind eine spezialisierte Kanzlei im Raum Köln-Bonn-Aachen.
Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Besteht Beratungsbedarf in Rechtsgebieten, die von uns nicht bearbeitet werden, sind wir bei der Vermittlung eines kompetenten Rechtsanwalts behilflich.
Wir haben frühzeitig die Notwendigkeit der Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete erkannt. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind in ständigem Fluss. Es ist heute nicht mehr möglich, den Überblick über die gesamte Rechtsordnung zu behalten. Außerdem ermöglicht die Spezialisierung eine effektive und qualitativ hochwertige Rechtsberatung.
In erster Linie bearbeiten wir Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, privaten Baurecht, Verkehrsunfallrecht und aus dem Bereich der Forderungseintreibung.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für uns ist es wichtig, die Interessenlage nicht nur aus einer Sicht zu sehen.
Im Familienrecht beraten und vertreten wir Mandanten z.B. bei der Ehescheidung, im Sorgerecht, in Unterhaltsfragen sowie bei der Vermögensauseinandersetzung. Gerade in Familiensachen muss ein Ausgleich zwischen den Parteien - nach Möglichkeit ohne Prozess - gesucht werden, da viele Eheleute auch nach einer Scheidung durch gemeinsame Kinder miteinander verbunden bleiben. Kommunikation und Kooperation müssen auch nach einer Scheidung möglich bleiben.
Im Baurecht betreuen wir Bauunternehmen, Bauherren, Bauträger und Architekten. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der beratenden und prozessvermeidenden Tätigkeit. Häufig müssen technische Fragen geklärt werden, die es notwendig machen, Sachverständige im Rahmen eines Privatgutachtens oder eines selbstständigen Beweisverfahrens hinzuzuziehen. Durch unsere jahrelange Tätigkeit im Baurecht sind wir mit den Besonderheiten der VOB und der HOAI vertraut.
Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem durch Vorsorge Streit vermieden werden kann. Sind jedoch keine oder unklare Anordnungen des Verstorbenen hinterlassen worden, kann es zu Streit und Auseinandersetzungen kommen. Manchmal versucht der Erblasser auch, das eine oder andere Kind zu benachteiligen. Dann bestehen jedoch umfangreiche Auskunfts-, Pflichtteils- und gegebenenfalls Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Verkehrsunfälle werden von uns seit Jahren reguliert. Sollte ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden, so vertreten wir unsere Mandanten im Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls vor Gericht.
Für viele Firmen ziehen wir offene Geldbeträge ein. Von einer außergerichtlichen Aufforderung über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden offene Forderungen realisiert.
Daneben sind wir auch im allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht, Sozialrecht und im Verwaltungsrecht tätig.

Als modernes Dienstleistungsunternehmen sind guter Service und Mandantenzufriedenheit unser Ziel.