März 2012
Herzlich willkommen auf der Kanzleipage der Rechtsanwälte Reinhold Nelles, Andrea Hierlwimmer und Stephan Meyer.
Wir freuen uns, auch im Jahr 2012 für Sie tätig zu werden. Falls Sie Beratungsbedarf haben, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Nur so ist sichergestellt, dass die Weichen von Anfang an in die richtige Richtung gestellt werden.
Stand 7.3.2012
Prüfungspflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten
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- Created on Friday, 04 November 2011 13:14
Der Kläger ist mit einem Grad von 60 schwerbehindert. Er bewarb sich bei der Beklagten auf eine ausgeschriebene Stelle für eine Mutterschaftsvertretung. Die Beklagte besetzte die Stelle anderweitig, ohne zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Kontakt zur Agentur für Arbeit nahm die Beklagte nicht auf. Der Kläger verlangte daraufhin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), da er wegen seiner Behinderung benachteiligt worden sei.
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Private Nutzung des Dienstwagens während der Arbeitsunfähigkeit
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- Created on Tuesday, 01 November 2011 13:14
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer, dem ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist, diesen während der Arbeitsunfähigkeit so lange nutzen darf, wie er Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass ihm das Fahrzeug zurückgegeben wird. Die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung ist zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung.
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Kuckuckskinder
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- Created on Wednesday, 14 December 2011 11:00
Eine Mutter, die ihren früheren Partner über die Vaterschaft ihres vermeintlich gemeinsamen Kindes getäuscht hat, muss den Namen des wahren Erzeugers mitteilen. Der Scheinvater hat nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsprozesses gegen die Mutter des Kindes einen Anspruch auf Auskunft über die Person, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.