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Trennung und Scheidung (allgemein)
Trennung, Scheidung, rechtliche
Folgen sind Stichworte, von denen viele Menschen heute betroffen sind. Jede
dritte Ehe in der Bundesrepublik wird geschieden.
Für das
Scheidungsverfahren sind in der ersten Instanz die Familiengerichte beim
Amtsgericht zuständig. Rechtsmittel werden zum Oberlandesgericht und zum
Bundesgerichtshof eingelegt.
Bis 1977 stand für das
Scheidungsverfahren das Schuldprinzip im Vordergrund. Das Gericht knüpfte
Rechtsfolgen an die Frage, wer „schuld“ am Scheitern der Ehe war. Seit der
Reform des Scheidungsrechts steht das „Zerrüttungsprinzip“ im Vordergrund.
Danach wird die Ehe geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Leben die Parteien ein
Jahr getrennt und wollen beide geschieden werden, so wird kraft Gesetzes
vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheidungsverfahren selbst führt
regelmäßig nicht zu schwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Probleme
entstehen jedoch bei der Regelung der mit der Trennung und Scheidung
zusammenhängenden Fragen, z.B.:
Dieser Fragenkatalog
ließe sich noch fortsetzen. Er macht deutlich, dass mit der Trennung und einer
Scheidung häufig eine Vielzahl von rechtlichen Fragen geklärt werden muss.
Es ist daher
erforderlich, sich über die mit Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen
durch einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Vereinbarungen zum Nachteil des
unerfahrenen Ehepartners geschlossen werden.
Ziel der Beratung und
Vertretung der Mandanten in Familiensachen ist zunächst immer der Versuch, den
zwischen den Parteien bestehenden Konflikt gütlich zu regeln. Dies setzt voraus,
dass die Rechtspositionen klar herausgearbeitet werden. Ist eine einvernehmliche
Regelung nicht möglich, muss wegen der Sache das Familiengericht angerufen
werden.
Schließen die Eheleute eine
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, so ist die Scheidung eine bloße
Formsache. Das Gericht entscheidet dann nur noch über die Scheidung und den
Versorgungsausgleich.
Die Kosten für eine
Erstberatung beim Rechtsanwalt belaufen sich auf höchstens € 190,00 zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten der Erstberatung werden bei einem späteren
Ehescheidungsverfahren auf die dann anfallenden Kosten angerechnet. Sie sind
also dann nicht zusätzlich zu bezahlen.
Für das Scheidungsverfahren wird häufig Prozesskostenhilfe - gegebenenfalls mit der Verpflichtung zur Ratenzahlung - bewilligt.
Stand 30.06.2006 Hi/Pa
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