ANWALTSKANZLEI |
INFORMATIONEN |
|
| NELLES | ARBEITSRECHT |
Abmahnung (Muster)
Herrn/Frau
N a m e, A n s c h r i f t einsetzen
Abmahnung
Sehr geehrte(r)/Frau/Herr,
im Arbeitsvertrag haben wir vereinbart, dass die Arbeitszeit montags bis freitags um 08.00 Uhr morgens beginnt.
Am 12.06.2006 sind Sie erst um 08.30 Uhr zur Arbeit erschienen. Auf Befragen haben Sie erklärt, Sie hätten verschlafen. Das Zuspätkommen zur Arbeit stellt einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Wir fordern Sie hiermit auf, in Zukunft ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Im Wiederholungsfall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, gegebenenfalls einer verhaltensbedingten Kündigung, rechnen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
..............................................
Arbeitgeber
Stand 13.06.2006 Ne
© Anwaltskanzlei Nelles, Orchheimer Straße 1, D-53902 Bad Münstereifel,
Tel: +49 2253/8028, Fax: +49 2253/8930, e-mail: sekretariat@ra-nelles.de
Alle Angaben ohne Gewähr !